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Auf der Jagd: Teilerfolg im Hakenkreuz-Prozess – Staatsanwaltschaft weiter gegen Nazi-Gegner!

Am 21. März 2006 habe ich in einem Artikel die Frage gestellt „Stuttgart gegen gegen Rechts?“
Damals ging es um einen Fall der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, der an Dubiosität und Fragwürdigkeit kaum zu überbieten sein dürfte!

Verfolgung von Demokraten

Es ging ganz konkret darum, dass ein Tübinger Student vor Gericht gestellt wurde, weil er einen Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz in der Öffentlichkeit trug. Er wurde zwar schließlich freigesprochen, aber die Staatsanwaltschaft in Stuttgart sah sich nun dazu veranlasst die Arbeit der Tübinger Polizei zum Vorbild zu nehmen und nun ebenfalls auf die Jagd nach Menschen zu gehen, die ein Zeichen GEGEN Rechtsextremismus und GEGEN Rassismus setzen möchten.

Opfer war unter anderen der „Nix Gut Versand“ aus Lauterbach, der es wagte T-Shirts, Buttons und andere Produkte zu verkaufen, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz (oder ähnliche Abbildungen wie die, die ihr hier finden könnt) darstellen und somit eigentlich als Zeichen gegen Rechts gedacht sind.

News aus BaWü – Richter sprechen Recht

Nun gibt es Neuigkeiten in diesem Fall. Wie „Nix Gut“ in einer Pressemeldung vom 28.April 2006 mitteilte bestätigte das Stuttgarter Landgericht die Ansicht des „Nix Gut Versand“ und von Bluejax, dass solche Gegenstände, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz oder ähnliches abbilden nicht gegen einen Tatbestand nach §86a StGB. verstoßen würden.

Von den zahlreichen beschlagnahmten Produkten stehe lediglich bei 2 Artikeln eine genauere Klärung an. Nicht nur aus Sicht des „Nix Gut Versand“, sondern auch aus Sicht der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Zivilcourage und der Arbeit gegen Rechtsextremismus und großer und eindeutiger Teilerfolg!

Nur ein Teilerfolg gegen das Team Stuttgart

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hingegen zeigt sich als schlechter Verlierer. Sie will sich im Kampf gegen gegen Rechts noch lange nicht geschlagen geben und reichte sofortige Beschwerde gegen das Urteil ein.

Ihrer Ansicht nach, sollten alle Abbildungen von Hakenkreuzen verboten und deren Verbreitung und Tragen bestraft werden. Auch – und vielleicht auch besonders (?) – jene, die durch Durchstreichen oder Zerstören eines Hakenkreuzes eine klare Stellung GEGEN Rechtsextremismus und GEGEN Rassismus einnehmen und auch weltweit als Zeichen GEGEN Rechts angesehen werden!

Nächstes Gericht, bitte übernehmen Sie!

Wie aus der Pressemitteilung weiter zu entnehmen ist, wird nun das Oberlandesgericht entscheiden, ob die eschwerde der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil gerechtfertigt ist und gegebenenfalls ein neues Verfahren am Stuttgarter Landgericht eröffnen.

Ziemlich treffend, passend und zugleich zum Nachdenken anregend finde ich den letzten Satz in der Pressemeldung. Dort heißt es nämlich:

Es gibt kein größeres Unrecht,
als das Unrecht das im Namen des Rechts geschieht!!!

Weitere Bluejax-Artikel zum Thema:
Stuttgart gegen gegen Rechts? – Ein durchgestrichenes Hakenkreuz und seine Folgen
Ein durchgestrichenes Hakenkreuz – Wer zeigt mich an?
Mach mit: Aktion “Zeigt mich an!” – Ein Zeichen GEGEN Rechtsextremismus!

bluejax
, den 12. Mai 2006

Quellen und Links:
http://www.bluejax.net/2006/03/21/stuttgart-gegen-gegen
-rechts-ein-durchgestrichenes-hakenkreuz-und-seine-folgen/
http://www.nix-gut.de/
http://www.bluejax.net/2006/03/22/ein-durchgestrichenes
-hakenkreuz-%e2%80%93-wer-zeigt-mich-an/
http://razzia.nix-gut.de/
http://razzia.nix-gut.de/files/feedback/Pressemitteilung%
20Nix%20Gut%20Versand%205-6-2006.pdf
http://www.bluejax.net/2006/03/23/mach-mit-aktion-%e2
%80%9czeigt-mich-an%e2%80%9d-%e2%80%93-ein-
zeichen-gegen-rechtsextremismus/
http://razzia.nix-gut.de/?module=blog|show|&id=73
http://www.bluejax.net/2006/03/21/stuttgart-gegen-gegen
-rechts-ein-durchgestrichenes-hakenkreuz-und-seine-folgen/