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Ende des Trauerspiels: Freispruch im Hakenkreuz-Prozess – BGH-Urteil als Zeichen der Vernunft

Bluejax.net berichtete vor zehn Tagen über die Berufung im Hakenkreuz-Prozess vor dem Bundesgerichtshof. Am vergangenen Donnerstag, den 08. März 2007, wurde dort darüber verhandelt, ob antifaschistische Symbole, wie das durchgestrichene Hakenkreuz, als verfassungswidrig einzustufen seien und damit verboten werden müssten.

Wie ich durch eine SMS-Nachricht des angeklagten Nix-Gut Versandes aus der Nähe von Stuttgart kurz nach Ende des Prozesses erfahren hatte, muss sich während der Verhandlung sehr schnell gezeigt haben, dass die Argumentation der Stuttgarter Staatsanwaltschaft auf wackeligen Beinen stehe und damit juristisch nicht haltbar sei. Am Ende forderten beide Seiten, sowohl Kläger, in Person der Bundesanwaltschaft, wie auch Verteidigung einen Freispruch.

Anti-Nazi-Symbole nicht strafbar!

Dieser Forderung kam der Bundesgerichtshof in Karlsruhe heute nach. Das Urteil wurde aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen. In den beanstandeten und vom Nix-Gut-Versand vertriebenen Artikeln sei – mit einer Ausnahme – überall eindeutig und offenkundig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich gemacht worden (Quelle: Pressestelle Bundesgerichtshof)

Nachdem der Nix-Gut-Versand vom Stuttgarter Landgericht wegen Verwendung von Zeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 3.600€ verurteilt wurde, kann die demokratische Gesellschaft aufatmen. Denn durch den Freispruch, den die Richter des Bundesgerichtshofes heute verkündet haben, wird zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus nicht unter Strafe gestellt.

Dagegensein ist nicht dafür!

Karlsruhe widersprach damit auch der Argumentation der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, dass ein durchgestrichenes oder ein von einer Faust zerstörtes Hakenkreuz unter den Tatbestand des § 86 a StGB fallen würde. Denn durch die besagten Symbole wird vielmehr in unmissverständlicher Weise die Gegnerschaft zu verfassungswidrigen Organisationen und deren Ideologien zum Ausdruck gebracht.

Damit können all jene aufatmen, die selber durch das Tragen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes ihrer Haltung gegen rechtsextremistische und gegen nationalsozialistische Gesinnung zum Ausdruck bringen möchten.

Das Urteil des BGH ist damit ein Sieg des deutschen judikativen Systems über schwammige und fragwürdige Verfügungen einzelner Entscheidungsträger. Es zeigt, dass die deutschen Gesetze sehr wohl in der Lage sind die demokratischen Strukturen zu schützen und das fragile Gefüge Zivilgesellschaft zum Widerstand gegen freiheits- und friedensgefährdende Ideologien zu ermutigen!

Alles begann 2005 in Tübingen

Es ist fast ein Jahr her, als ich am 21. März 2006 zum ersten Mal über die Diskussion um das durchgestrichene Hakenkreuz berichtete. Damals schrieb ich von einem Tübinger Studenten, der im November 2005 wegen des Tragens eines Aufnähers mit jenem Zeichen vor Gericht gestellt wurde. Dem damals 22-jährige Politikwissenschaft-Student (Schwerpunkt Nationalsozialismus!) wurde vom Amtsgericht eine Verwarnung unter Strafvorbehalt ausgesprochen, weil er ein Zeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendete.

Daraufhin rückte auch der Faire Kaufladen in Tübingen ins Visier der Ermittler. Denn in dem kleinen Laden wurden Buttons und Aufnäher mit dem durchgestrichenen Hakenkreuz verkauft und auch im Schaufenster ausgestellt. Hier entschied das Tübinger Landgericht, dass der Verkauf legitim wäre, da die ablehnende Haltung eindeutig sei.

Ein Desaster verhindert

Damit kann nicht nur Deutschland aufatmen. Denn durch das Urteil wurde der ganzen Welt gezeigt, dass in der Bundesrepublik nicht diejenigen verfolgt werden, die sich
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durch ihr aktives Auftreten gegen den Nationalsozialismus und gegen Rechtsextremismus stellen. Was hätte die Menschen rund um den Globus nur über Deutschland gedacht, hätte sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft mit ihrer Forderung das Tragen durchgestrichener Hakenkreuze unter Strafe zu stellen, durchgesetzt? Schade, dass für diese Erkenntnis ein unwürdiges Theater und ein Urteil des Bundesgerichtshofes notwendig waren!

bluejax
Rottenburg, den 15. März 2007

Quellen und Links:
http://www.bluejax.net

http://www.bluejax.net/2007/03/05/hakenkreuz-prozess-
revision-in-karlsruhe-%e2%80%93-demokraten-zu-
verbrechern-stempeln/
http://razzia.nix-gut.de/

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/
document.py?Gericht=bgh&Art=en &Datum=2007&Sort=3&nr=39202&linked=pm&Blank=1

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