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Udo Vetter – Recht für Blogger

Videoblogs (Vlogs) unterscheiden sich vom Prinzip her nicht wirklich vom so genannten Web-TV. Beide Formen bieten Videoinhalte, meistens on-Demand (gegenüber Live-Streams), über Streaming an. Die Grenzen – so es sie denn überhaupt geben sollte – scheinen fließend. Inhaltlich sind kaum Schranken gesetzt, es können alle Formate und Genres (und noch mehr!) angeboten werden, wie sie auch im herkömmlichen Fernsehen zu finden sind.

„Street Lights TV“ soll den aktuellen Plänen nach ein Videoblog werden und möchte im Idealfall einen Anschluss an die hiesige Blogo- wie auch an die „Vlogosphäre“ erreichen. Da Vlogs sich von Weblogs nur insofern unterscheiden, dass sie statt Text hauptsächlich mit audiovisuellen Inhalten aufwarten, sind die Regeln und Gesetze für beide Gattungen als eigentlich identisch anzusehen.

Vortrag über rechtliche & gesetzliche Bestimmungen

Insofern passt auch der sehr informative Vortrag von Rechtsanwalt Udo Vetter, den dieser auf dem medienforum-Mittweide 2007 gehalten hat, sehr gut hier rein. Vetter betreibt unter lawblog.de ein äußerst populäres Weblog über allerlei juritische Themen und genießt damit in der deutschen Bloggerszene ein hohes Ansehen.

Da Weblogs oftmals eine rechtliche Gratwanderung für den jeweiligen Betreiber darstellen, wird Udo Vetter mit aufklärenden Beispielen und Diskussionen zur Aufklärung dieser Problematik beitragen.

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